Mein Rechtsgebiet als Fachanwältin
Als Fachanwältin für Familienrecht kann ich Sie im Zusammenhang mit allen Belangen einer Trennung beraten und begleiten. Dabei werden auch die Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten (Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Zwangsvollstreckungsrecht) und ausländischen Rechtsordnungen berücksichtigt.
Themenauswahl:
- Verlobung
- Eheschließung
- Ehescheidung und -aufhebung
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Lebenspartnerschaft
- Namensrecht
Themenauswahl:
- Ehevertrag (vor und während der Ehe)
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Erbvertrag
Themenauswahl:
- Beratung im Vorfeld der Trennung
- Gestaltung der Trennung (innerhalb der Ehewohnung, Auszug)
- Erstellung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Ehewohnung
- Unterhalt
Themenauswahl:
- Voraussetzungen der Scheidung
- Einvernehmliche Scheidung
- Ablauf, Dauer und Kosten des Scheidungsverfahrens
- Rechtsfolgen der Scheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Namensrecht
Der Unterhalt dient der Finanzierung des Lebensbedarfs.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist dringend anzuraten.
Themenauswahl:
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Unterhalt der nichtehelichen Mutter
- Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder (auch Sonder- und Mehrbedarf)
- Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen
Die elterliche Sorge umfasst die Fürsorge für die Person und das Vermögen des Kindes.
Grundsätzlich steht diese Sorge den Eltern gemeinschaftlich zu.
Nach einer Trennung stellt sich oft die Frage, wer das Sorgerecht künftig ausüben soll und wie man den Aufenthalt der Kinder gestalten kann (Residenz- oder Wechselmodell).
Entscheidend ist immer das Kindeswohl.
Themenauswahl:
- Gemeinschaftliche oder alleinige Sorge
- Sorgeerklärung nicht miteinander verheirateter Eltern
- Kindesherausgabe
- Freiheitsentziehende Unterbringung / Maßnahmen
- Vormundschaft und Pflegschaft
- Sorgevollmacht
- Vollmachtserklärung / Reisevollmacht
Im Bereich der Regelung des Umgangsrechts kommt es häufig zu heftigen
Auseinandersetzungen zwischen den Eltern, sehr oft zum Leidwesen der Kinder.
Hier gilt es, Regelungen im Interesse des Kindeswohls zu finden.
Themenauswahl:
- Regel- und Ferienumgangsregelungen
- Residenz- oder Wechselmodell
Der Güterstand betrifft das Vermögen der Eheleute.
Die gesetzlich vorgesehene Zugewinngemeinschaft sieht vor, im Scheidungsfall einen Ausgleich des Zugewinns vorzunehmen.
Andere Güterstände oder eine Modifikation können ehevertraglich vereinbart werden.
Gerade die Frage nach dem Zugewinn ist oftmals überaus strittig und eine komplexe bzw. schwierige Materie.
Bei der Suche nach einer adäquaten Lösung für den Ausgleich von gemeinsam Erwirtschaftetem sind auch die Belange der Existenzsicherung und der wirtschaftlichen Zukunft zu beachten.
Gerade in diesem Bereich ist die Verhandlungsführung durch einen kompetenten Fachanwalt anzuraten.
Zur Vermeidung langwieriger und teurer gerichtlicher Verfahren, ist es hier durchaus sinnvoll, eine außergerichtliche Einigung anzustreben.
Themenauswahl:
- Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
- Ehevertrag
- Anfangs- und Endvermögen
- Vermögensauseinandersetzung
- Gesamtschuldnerausgleich
- Zuwendungen
- Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten (Ehegatten-Innen-Gesellschaft)
Bei einer Adoption geht die rechtliche Position der biologischen Eltern auf die Adoptiveltern über und erlischt ganz oder teilweise für die leiblichen Eltern.
Beim Minderjährigen hat dies Konsequenzen im Sorge- und Unterhaltsrecht.
Die Adoption soll stets dem Wohl des Kindes dienen und beim Erwachsenen die familiäre Verbundenheit festigen.
Themenauswahl:
- Stiefkind- / Minderjährigenadoption
- Volljährigenadoption
- Auslandsbezug
- Zustimmungserklärungen
- Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstellen
Bevor der nichteheliche Vater eine Anerkennung abgibt, sollte er sich der Abstammung aufgrund der rechtlichen verpflichtenden Konsequenzen (Erbrecht, Unterhaltsrecht) sicher sein.
Bei Vaterschaftsanfechtungen muss von Seiten der rechtlichen Eltern, dem vermutlichen Vater und dem Kind auf besondere Fristen geachtet werden.
Will sich ein Ehepaar trennen, ergibt sich oftmals die Frage, wer aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen und dem Anderen die alleinige Nutzung überlassen soll.
Kann man sich nicht einigen, gibt es die Möglichkeit einer gerichtlichen Wohnungszuweisung, wobei es auf die Notwendigkeit ankommt und, ob anderenfalls eine unbillige Härte vorläge.
Auch hier spielt das Kindeswohl eine Rolle; aber auch etwa das Vorliegen einer häuslichen Gewalt.
Im Bedarfsfall ist die Einleitung eines Eilverfahrens geboten.
Bei einem vorläufigen Auszug will man ggf. Nutzungsrechte wahren, für die zeitliche Fristen zu beachten sind.
Themenauswahl:
- Mietwohnung oder Allein-/Miteigentum
- Vorläufige oder endgültige Entscheidung über eine Zuweisung
- Kontakt-/Näherungsverbot bei häuslicher Gewalt
Im Fall der vorsätzlichen Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung bzw. einer entsprechenden Androhung oder einer Nachstellung besteht die Möglichkeit der Einleitung eines Gewaltschutzverfahrens vor dem Familiengericht.
Auf diese Weise kann ein Kontakt und Näherungsverbot oder eine Ehewohnungszuweisung erwirkt werden.
Ausländische Staatsangehörigkeiten der Parteien haben Auswirkungen in inländischen Scheidungsverfahren.
Grenzüberschreitende Angelegenheiten finden sich zudem im Kindschafts- und Unterhaltsrecht.
Themenauswahl:
- Anwendung deutschen oder ausländischen Rechtes
- Anerkennung ausländischer Eheschließungen / Ehescheidungen
- Adoptionen
- Kindesherausgabe, Kindesentführung
- Klärung von Sorgerechtsfragen bei einem Umzug ins Ausland
Sowohl bei der Anbahnung als auch Durchführung und Beendigung eines Mietverhältnisses treten Rechtsfragen auf, bei deren Klärung ich Sie seitens des Vermieters oder Mieters unterstütze.
Themenauswahl:
- Vertragsgestaltung / Vertragsprüfung
- Mietmängel / Gewährleistungsansprüche
- Mietminderung / Zurückbehaltungsrechte
- Mieterhöhung
- Kündigung (fristlos / ordentlich)
- Schadensersatzansprüche nach beendetem Mietverhältnis
Rechte im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen Ihre Stellung als Mit- und Sondereigentümer.
Themenauswahl:
- Teilungserklärungen
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Eigentümerbeschlüssen (Beschlussanfechtungsklagen)
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
Nicht nur im Familienrecht, sondern auch im Erbrecht geht es um zwischenmenschliche Beziehungen.
Eine vorsorgliche Regelung der Erbfolge und Zuwendungen für den Todesfall können zu Lebzeiten dafür sorgen, dass man sein Lebenswerk geordnet hinterlässt.
Angehörige benötigen im Fall des Versterbens bei der Klärung von Ansprüchen eine Unterstützung, die ich Ihnen bieten kann.
Aber auch vorsorgliche Bestimmungen für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Belange zu kümmern, gehören dazu.
Themenauswahl:
- Erstellung von Testament und Erbvertrag
- Gesetzliche / testamentarische Erbfolge
- Pflichtteils- / Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Schenkungen für den Todesfall und zu Lebzeiten
- Vorweggenommene Erbfolge
- Testamentsanfechtung
- Vermächtnis
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Überlassungsvertrag
- Erbengemeinschaften (Auseinandersetzung)
Bürogemeinschaft mit Frau Rechtsanwältin Ursula Lindinger
(0851) 8516 503-0
(0851) 8516 503-10 (Fax)
info@lindinger-recht.de
siehe auch: Ursula Lindinger bei anwalt.de
(c) U. Lindinger
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Soziale Kanzleikultur
Über den Tellerrand hinausdenken !
Ich stehe für eine soziale Kanzleikultur und setze mich aktiv dafür ein, soziale und ökonomische Aspekte in Einklang zu bringen.
Denn nur gemeinsam können wir einen nachhaltigen, positiven Beitrag für ein gerechtes und faires Umfeld leisten und eine Zukunft ohne Vorurteile gestalten.
Ein wichtiger Aspekt, der sowohl im Alltag als auch im Beruf nicht vernachlässigt werden sollte!