Monika Bauer - Logo

Monika Bauer

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Herzlich willkommen in der Kanzlei Monika Bauer.
Mit meiner langjährigen Erfahrung und Kompetenz begleite ich Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte und finde mit Ihnen adäquate Lösungen.

Über mich:
Jurastudium an der Universität Passau
1993 Zweites Staatsexamen
1993 - 2006 Tätigkeit für verschiedene Kanzleien im Gerichtsbezirk Passau 
2006-2023 Rechtsanwältin in der Kanzlei Ketter
Seit 2011 Fachanwältin für Familienrecht

       2023 Kanzleigründung in Passau-Grubweg
 

Mein Rechtsgebiet als Fachanwältin

Familienrecht

Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht kann ich Sie im Zusammenhang mit allen Belangen einer Trennung beraten und begleiten. Dabei werden auch die Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten (Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Zwangsvollstreckungsrecht) und ausländischen Rechtsordnungen berücksichtigt.  

Bindung (Verlobung - Ehe - Abstammung)

Themenauswahl:


- Verlobung
- Eheschließung
- Ehescheidung und -aufhebung
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Lebenspartnerschaft
- Namensrecht 

Vertragliche Regelungen

Themenauswahl:

- Ehevertrag (vor und während der Ehe)
- Scheidungsfolgenvereinbarung 
- Erbvertrag 

Trennung

Themenauswahl:

- Beratung im Vorfeld der Trennung
- Gestaltung der Trennung (innerhalb der Ehewohnung, Auszug)
- Erstellung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
- Ehewohnung
- Unterhalt 

Scheidung und Versorgungsausgleich

Themenauswahl:

- Voraussetzungen der Scheidung
- Einvernehmliche Scheidung
- Ablauf, Dauer und Kosten des Scheidungsverfahrens
- Rechtsfolgen der Scheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Namensrecht 

Unterhalt

Der Unterhalt dient der Finanzierung des Lebensbedarfs.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist dringend anzuraten.

Themenauswahl:
- Trennungsunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Unterhalt der nichtehelichen Mutter
- Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder (auch Sonder- und Mehrbedarf)
- Kranken- und Altersvorsorgeunterhalt
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen 

Sorgerecht (Aufenthaltsbestimmungs-recht, Gesundheitsfürsorge)

Die elterliche Sorge umfasst die Fürsorge für die Person und das Vermögen des Kindes.  
Grundsätzlich steht diese Sorge den Eltern gemeinschaftlich zu.
Nach einer Trennung stellt sich oft die Frage, wer das Sorgerecht künftig ausüben soll und wie man den Aufenthalt der Kinder gestalten kann (Residenz- oder Wechselmodell).
Entscheidend ist immer das Kindeswohl.

Themenauswahl:
- Gemeinschaftliche oder alleinige Sorge
- Sorgeerklärung nicht miteinander verheirateter Eltern
- Kindesherausgabe
- Freiheitsentziehende Unterbringung / Maßnahmen
- Vormundschaft und Pflegschaft
- Sorgevollmacht
- Vollmachtserklärung / Reisevollmacht
 

Umgangsrecht

Im Bereich der Regelung des Umgangsrechts kommt es häufig zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Eltern, sehr oft zum Leidwesen der Kinder.
Hier gilt es, Regelungen im Interesse des Kindeswohls zu finden.  

Themenauswahl:
- Regel- und Ferienumgangsregelungen
- Residenz- oder Wechselmodell  

Güterrecht (Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung)

Der Güterstand betrifft das Vermögen der Eheleute.
Die gesetzlich vorgesehene Zugewinngemeinschaft sieht vor, im Scheidungsfall einen Ausgleich des Zugewinns vorzunehmen.
Andere Güterstände oder eine Modifikation können ehevertraglich vereinbart werden.

Gerade die Frage nach dem Zugewinn ist oftmals überaus strittig und eine komplexe bzw. schwierige Materie.
Bei der Suche nach einer adäquaten Lösung für den Ausgleich von gemeinsam Erwirtschaftetem sind auch die Belange der Existenzsicherung und der wirtschaftlichen Zukunft zu beachten.

Gerade in diesem Bereich ist die Verhandlungsführung durch einen kompetenten Fachanwalt anzuraten.
Zur Vermeidung langwieriger und teurer gerichtlicher Verfahren, ist es hier durchaus sinnvoll, eine außergerichtliche Einigung anzustreben.

Themenauswahl:
- Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft
- Ehevertrag
- Anfangs- und Endvermögen
- Vermögensauseinandersetzung 
- Gesamtschuldnerausgleich 
- Zuwendungen
- Mitarbeit im Betrieb des Ehegatten (Ehegatten-Innen-Gesellschaft) 

Adoption

Bei einer Adoption geht die rechtliche Position der biologischen Eltern auf die Adoptiveltern über und erlischt ganz oder teilweise für die leiblichen Eltern.
Beim Minderjährigen hat dies Konsequenzen im Sorge- und Unterhaltsrecht.
Die Adoption soll stets dem Wohl des Kindes dienen und beim Erwachsenen die familiäre Verbundenheit festigen.

Themenauswahl:
- Stiefkind- / Minderjährigenadoption
- Volljährigenadoption
- Auslandsbezug
- Zustimmungserklärungen
- Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstellen  

Vaterschaftsanfechtung

Bevor der nichteheliche Vater eine Anerkennung abgibt, sollte er sich der Abstammung aufgrund  der rechtlichen verpflichtenden Konsequenzen (Erbrecht, Unterhaltsrecht) sicher sein. 

Bei Vaterschaftsanfechtungen muss von Seiten der rechtlichen Eltern, dem vermutlichen Vater und dem Kind auf besondere Fristen geachtet werden. 

Ehewohnungszuweisung

Will sich ein Ehepaar trennen, ergibt sich oftmals die Frage, wer aus der gemeinsamen Ehewohnung ausziehen und dem Anderen die alleinige Nutzung überlassen soll.
Kann man sich nicht einigen, gibt es die Möglichkeit einer gerichtlichen Wohnungszuweisung, wobei es auf die Notwendigkeit ankommt und, ob anderenfalls eine unbillige Härte vorläge.
Auch hier spielt das Kindeswohl eine Rolle; aber auch etwa das Vorliegen einer häuslichen Gewalt.
Im Bedarfsfall ist die Einleitung eines Eilverfahrens geboten.
Bei einem vorläufigen Auszug will man ggf. Nutzungsrechte wahren, für die zeitliche Fristen zu beachten sind.

Themenauswahl:
- Mietwohnung oder Allein-/Miteigentum
- Vorläufige oder endgültige Entscheidung über eine Zuweisung
- Kontakt-/Näherungsverbot bei häuslicher Gewalt 

Gewaltschutzverfahren

Im Fall der vorsätzlichen Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung bzw. einer entsprechenden Androhung oder einer Nachstellung besteht die Möglichkeit der Einleitung eines Gewaltschutzverfahrens vor dem Familiengericht.
Auf diese Weise kann ein Kontakt und Näherungsverbot oder eine Ehewohnungszuweisung erwirkt werden. 

Familie international

Ausländische Staatsangehörigkeiten der Parteien haben Auswirkungen in inländischen Scheidungsverfahren.
Grenzüberschreitende Angelegenheiten finden sich zudem im Kindschafts- und Unterhaltsrecht. 

Themenauswahl:
- Anwendung deutschen oder ausländischen Rechtes 
- Anerkennung ausländischer Eheschließungen / Ehescheidungen 
- Adoptionen 
- Kindesherausgabe, Kindesentführung
- Klärung von Sorgerechtsfragen bei einem Umzug ins Ausland 

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte

Mietrecht (Wohnungs- und Gewerberäume)

Sowohl bei der Anbahnung als auch Durchführung und Beendigung eines Mietverhältnisses treten Rechtsfragen auf, bei deren Klärung ich Sie seitens des Vermieters oder Mieters unterstütze. 

Themenauswahl:
- Vertragsgestaltung / Vertragsprüfung
- Mietmängel / Gewährleistungsansprüche
- Mietminderung / Zurückbehaltungsrechte
- Mieterhöhung
- Kündigung (fristlos / ordentlich)
- Schadensersatzansprüche nach beendetem Mietverhältnis 

Wohnungseigentumsrecht

Rechte im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen Ihre Stellung als Mit- und Sondereigentümer.

Themenauswahl:
- Teilungserklärungen
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Eigentümerbeschlüssen (Beschlussanfechtungsklagen)
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

Erbrecht

Nicht nur im Familienrecht, sondern auch im Erbrecht geht es um zwischenmenschliche Beziehungen.
Eine vorsorgliche Regelung der Erbfolge und Zuwendungen für den Todesfall können zu Lebzeiten dafür sorgen, dass man sein Lebenswerk geordnet hinterlässt.
Angehörige benötigen im Fall des Versterbens bei der Klärung von Ansprüchen eine Unterstützung, die ich Ihnen bieten kann.
Aber auch vorsorgliche Bestimmungen für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Belange zu kümmern, gehören dazu.

Themenauswahl:
- Erstellung von Testament und Erbvertrag 
- Gesetzliche / testamentarische Erbfolge 
- Pflichtteils- / Pflichtteilsergänzungsanspruch 
- Schenkungen für den Todesfall und zu Lebzeiten 
- Vorweggenommene Erbfolge 
- Testamentsanfechtung 
- Vermächtnis 
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung 
- Überlassungsvertrag 
- Erbengemeinschaften (Auseinandersetzung) 

Stets an Ihrer Seite
Vertrauen, Wertschätzung und Respekt bilden die Grundlage jeder anwaltlichen Beratung und Vertretung.
Unser persönlicher Kontakt, die schnelle Erreichbarkeit,
mein Engagement, Geduld, Sachverstand und Erfahrung - 
So gewinnen Sie Orientierung, Stabilität und Zuversicht - die Basis unseres Erfolgs.

Alles aus einer Hand
Einheitlichkeit, Ganzheitlichkeit
So sparen wir Kosten, Zeit und Nerven
Das Prinzip der kurzen Wege - ohne Umwege
Mit einer transparenten, nachvollziehbaren Abrechnung.     

Mit moderner EDV-Technik
Qualität, Verlässlichkeit, Konstanz und Kontinuität 
sichern einen leistungs- und termingerechten Mandantenservice und die bestmögliche Lösung für Sie.  

Soziale Kanzleikultur
Über den Tellerrand hinausdenken !
Ich stehe für eine soziale Kanzleikultur und setze mich aktiv dafür ein, soziale und ökonomische Aspekte in Einklang zu bringen.
Denn nur gemeinsam können wir einen nachhaltigen, positiven Beitrag für ein gerechtes und faires Umfeld leisten und eine Zukunft ohne Vorurteile gestalten.
Ein wichtiger Aspekt, der sowohl im Alltag als auch im Beruf nicht vernachlässigt werden sollte!